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   LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,61435
LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,61435)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,61435)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER (https://dejure.org/2011,61435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts

  • Justiz Thüringen

    § 52 SGB 1, § 51 SGB 1, § 294 Abs 1 InsO, § 850 ZPO, §§ 850 ff ZPO
    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Wohlverhaltensphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11
    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl BSG vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R = BSGE 92, 1 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 2; BGH vom 29.5.2008 - IX ZB 51/07 = BGHZ 177, 1), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase iS des Insolvenzrechts keine Gründe entgegen.

    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az.: B 5 RJ 18/03 R und Bundesgerichtshof , Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: IX ZB 51/07, beide nach juris), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts im vorliegenden Fall keinerlei Gründe entgegen, zumal die Höhe des monatlichen Rentenauszahlungsanspruchs des Antragstellers unterhalb der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO liegt und damit bereits nicht zur Insolvenzmasse zählt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: L 17 R 48/09, nach juris).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11
    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl BSG vom 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R = BSGE 92, 1 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 2; BGH vom 29.5.2008 - IX ZB 51/07 = BGHZ 177, 1), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase iS des Insolvenzrechts keine Gründe entgegen.

    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az.: B 5 RJ 18/03 R und Bundesgerichtshof , Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: IX ZB 51/07, beide nach juris), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts im vorliegenden Fall keinerlei Gründe entgegen, zumal die Höhe des monatlichen Rentenauszahlungsanspruchs des Antragstellers unterhalb der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO liegt und damit bereits nicht zur Insolvenzmasse zählt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: L 17 R 48/09, nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase i. S. des Insolvenzrechts auf der

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11
    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az.: B 5 RJ 18/03 R und Bundesgerichtshof , Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: IX ZB 51/07, beide nach juris), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts im vorliegenden Fall keinerlei Gründe entgegen, zumal die Höhe des monatlichen Rentenauszahlungsanspruchs des Antragstellers unterhalb der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO liegt und damit bereits nicht zur Insolvenzmasse zählt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: L 17 R 48/09, nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - L 8 R 605/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11
    Unbeachtlich ist dabei letztlich, dass fraglich ist, ob die zur Verrechnung neben den Beiträgen und Säumniszuschlägen angemeldeten Verwaltungsgebühren zu den Beitragsansprüchen i.S.d. § 51 Abs. 2 SGB I zählen, die allein verrechnet werden dürfen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Az.: L 8 R 605/10 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 17.03.2003 - L 6 RJ 164/03

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Bescheides über

    Auszug aus LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für die Fälle des § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG angeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2003 - Az.: L 6 RJ 164/03 ER).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13

    Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen mit rückständigen Beiträgen im

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (Thüringer Landessozialgericht >LSG<, Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 -, juris, vgl. auch jurisPR InsR 17/2013 Anm. 6).
  • LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09

    Verrechnung offener Beitragsansprüche gegen laufende Geldleistungen -

    Den wirtschaftlichen Interessen des Klägers kann jedoch ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der der Beklagten obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 06.06.2012 - L 3 R 314/11 - sowie den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Angabe der Anschrift - Ausnahmen - Wohnsitz im Ausland / hier: Kenia

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Klägers an einer ungekürzten Auszahlung seines Altersrentenanspruchs (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 -, alle zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - L 1 R 471/15

    Entscheidung über die Verrechnung bestandskräftiger Beitragsforderungen mit

    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juli 2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils juris).
  • SG Münster, 22.02.2019 - S 14 R 70/19
    Das Interesse an der vollständigen und rechtzeitigen Realisierung der Einnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz überwiegt als Interesse der Versichertengemeinschaft das Interesse des Antragstellers an einer ungekürzten Auszahlung des Rentenanspruchs (vgl. BSG Urteil vom 7.02.2012 - B 13 R 85/09 R - Thüringer LSG Beschluss vom 18.07.2011 - L 6 R 95/11 B ER; Sächsisches LSG Urteil vom 6.06.2012 - L 3 R 314/11 - Bayerisches LSG Urteil vom 23.04.2013 - L 20 R 819/09 - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 29.01.2015 - L 2 R 148/13 -, jeweils nach juris).
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